Seite 186 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

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Datensicherheitsmaßnahmen informieren. Wenn Kundendaten des Cloud‐
Nutzers mit in die Cloud ausgelagert werden, muss der Vertrag 
festschreiben, dass der Cloud‐Anbieter die Daten nicht zu eigenen Zwecken 
verwerten darf.  
Rechtsverhältnis zwischen Cloud‐Nutzer und seinen Kunden: Der Cloud‐
Nutzer, der Daten von Dritten auslagert, muss sicherstellen, dass er diesen 
gegenüber die datenschutzrechtlichen Erwartungen erfüllt. 
Zur Verdeutlichung kann das folgende Schaubild eingeführt werden. Es zeigt, 
dass der Cloud‐Nutzer seine vorangehenden Rechtsbeziehungen (zur 
betroffenen Person, z.B. einem Mitarbeitenden oder Kunden) berücksich‐
tigen muss, wenn er auslagern will: 
Abbildung 15: Auslagerung von Kundendaten 
Grenzüberschreitende Auslagerung 
Beauftragt ein Cloud‐Nutzer in der EU einen Cloud‐Anbieter innerhalb der 
EU, ist dieser Vorgang wie eine Beauftragung innerhalb des Sitzstaats des 
Cloud‐Nutzers zu behandeln. Die Beauftragung eines Cloud‐Anbieters 
außerhalb der EU (sog. Drittstaat) durch einen Cloud‐Nutzer mit Sitz in der 
EU erfordert weitere Gestaltungsmaßnahmen bis hin zum Erfordernis der 
Genehmigung der Übertragung von Daten in einen Drittstaat durch die 
nationale Datenschutzaufsichtsbehörde.  
Bei Nicht‐EU‐Mitgliedstaaten ist eine Beauftragung außerhalb des eigenen 
Landes typischerweise ebenso erschwert. In der Schweiz z.B. wird die