Seite 192 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

192 
<P5><P4>Die Umsetzung mag zwar primär in der Sphäre des 
Anbieters erfolgen, etwa in Form technischer sowie 
organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, die besonders bei 
IaaS‐Diensten ausgeprägt sind, ist aber rechtlich jedenfalls 
auch eine Verantwortung des Nutzers.  
Sowohl Cloud‐Nutzer als auch Cloud‐Anbieter haben dafür zu sorgen, dass 
die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsstandards eingehalten werden. Für 
den Nutzer bedeutet dies, dass er den Anbieter ausreichend überwachen 
muss, um allenfalls unzureichenden Sicherheitsstandards entgegenzuwirken 
oder im äußersten Fall den Vertrag zu kündigen. Um eine ausreichende 
Kontrolle sicherzustellen, ist es daher empfehlenswert, spezifische 
Aufsichtsrechte bzw. Berichtspflichten in den Vertrag aufzunehmen. Zudem 
muss gewährleistet sein, dass allfälligen Anträgen der Betroffenen, deren 
Daten verarbeitet werden (Auskunftsersuchen, Löschungsanträge etc.), auch 
bei Verwendung von Cloud‐Diensten ausreichend entsprochen werden 
kann. Für Verstöße können sowohl Nutzer als auch Anbieter zur 
Verantwortung gezogen und beispielsweise in Österreich Geldstrafen bis zu 
EUR 25.000 verhängt werden (in Deutschland bis EUR 50.000; keine 
Strafsanktion nach schweizerischem Recht). 
3.6
Cloud‐Steuer aus der Sicht des Cloud‐Nutzers 
3.6.1
Nationales Cloud‐Business 
Für den Fall, dass das Cloud‐Business national betrieben werden soll, 
kommen (wie in Abschnitt 2.8, „Steuerlicher Überblick“, erläutert) nur die 
nationalen Ertrag‐ und Umsatzsteuergesetze zur Anwendung, die keine 
Novation für die Beteiligten hervorbringen, da das Cloud‐Computing im 
Rahmen der bisherigen Geschäftsbetriebe der beteiligten nationalen 
Unternehmen abgewickelt werden kann. Diese Fallkonstellation bedarf 
daher keiner weiteren Erläuterung, da das bestehende unternehmerische 
Handeln sowohl des Cloud‐Anbieters als auch des Cloud‐Nutzers lediglich 
um eine Aktivität, unter Beibehaltung derselben steuerlichen 
Rahmenbedingungen, erweitert wird.
47
47
Mehr zu den steuerlichen Themen findet sich in der Webedition unter
migration.eu.