Seite 69 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

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<P1><P2><P3><P4>Die Relevanz des Serverstandorts ist 
bisweilen unterschiedlich, da sie einerseits abhängig von dem 
nationalen Recht ist, nach welchem die Beurteilung erfolgt, 
andererseits aber auch vom genutzten Cloud‐Dienst. So kann 
die Nutzung von z.B. Social‐Media‐ oder IaaS‐Diensten im 
selben Land zu unterschiedlichen Konsequenzen führen. 
Wiewohl daher keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können, 
existieren doch gewisse Tendenzen. Zum Beispiel sind Staaten durchaus 
bemüht, bestimmte öffentlich‐rechtliche Bestimmungen wie etwa 
Steuerrecht, Datenschutzrecht und bisweilen Compliance allein aufgrund 
des Serverstandorts zur Anwendung gelangen zu lassen.  
2.7.2
Datenschutz und Compliance 
Im Lichte der für Cloud‐Computing häufig grenzüberschreitenden 
Datenverarbeitung ist es wesentlich zu wissen, welches nationale 
Datenschutzrecht anzuwenden ist. Denn das anwendbare 
Datenschutzgesetz unterliegt nicht der vertraglichen Rechtswahl, das heißt 
der Möglichkeit, den Staat zu vereinbaren, dessen Recht anwendbar sein 
soll. 
Im EU‐Raum ist das Datenschutzrecht durch die Europäische 
Datenschutzrichtlinie in Teilen harmonisiert. Die zurzeit diskutierte 
Datenschutzgrundverordnung würde zur vollständigen Harmonisierung 
führen. Die Richtlinie gilt einerseits, wenn der Auftraggeber in der EU 
niedergelassen ist, also seinen Sitz oder eine Niederlassung in der EU bzw. 
im EWR hat und dort Daten verarbeitet. Andererseits gilt EU‐Recht, wenn 
der Rechtsträger keinen Sitz in einem EU‐Mitgliedstaat hat, aber Daten 
tatsächlich innerhalb der EU verwendet. Diesen Grundsätzen folgend trägt 
also prinzipiell der Nutzer von Cloud‐Services die Verantwortung für eine 
zulässige und rechtmäßige Datenverwendung. Demnach soll auch das Recht 
seines Hoheitsgebiets angewendet werden und nicht jenes des Anbieters.
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Im außereuropäischen Raum gelten mitunter aber andere Prinzipien. So 
erfasst etwa das schweizerische Datenschutzgesetz auch 
Datenbearbeitungen im Ausland, die im Grunde kaum einen Bezug zur 
Schweiz haben.  
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Die große Ausnahme hierzu bilden öffentlich‐rechtliche Pflichten (z.B. Meldepflichten).