
Einem StarAudit-ACO wird das Recht gewährt auf:
- Als StarAudit akkreditierte Consulting Organisation (ACO) zu handeln
- Anbieten von StarAudit betreffender Beratung für Firmen, die ein StarAudit Self-Assessment durchführen wollen.
- Anbieten von StarAudit betreffenden Beratungseinsätzen für Firmen, die das StarAudit Zertifikat erreichen wollen.
- Nutzung des StarAudit Online-Assessment-Services zu einem reduzierten Preis.
- Bestimmen einer unbegrenzten Zahl von Personen, die akkreditierte Berater (AC) werden sollen. Diese müssen von der Organisation assoziiert/angestellt sein, die in diesem Vertrag genannt ist. (Nicht aber von anderen Organisationen oder Tochter-, oder Muttergesellschaften, Filialen oder jeder anderen Organisation)
- Berater mit einer aktiven und gültigen Akkreditierung, die zu einem ACO assoziiert sind, erhalten eine vollständige Befreiung von der jährlichen StarAudit-Mitgliedergebühr.
- Wenn eine Gesellschaft zusätzlich als Trainings-Organisation (ATO) akkreditiert ist, reduziert sich ihre jährliche Mitgliedergebühr um 50%.
- Bestimmen von Organisationen als akkreditierte Beratungs-, Trainings-, oder Prüfungs-Organisationen (ACO, ATO, und AAO), die deshalb auch entsprechende Provisionen erhalten.
- Bestimmen einer Person, um den AEB im StarAudit-Beirat zu vertreten. Dieser Vorstand wird den StarAudit bei seiner weiteren Entwicklung beraten.
Anbieten von StarAudit Trainings (auch in lokaler Sprache) für assoziierte Berater, um AC zu werden (Trainings müssen von einem Senior-Berater durchgeführt werden)