Seite 135 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

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es eine vertragliche Verletzung darstellt. Bei 99,95 Prozent sind es demnach 
schon nur noch 4,38 Stunden pro Jahr. Professionelle Anbieter bieten 
Auskunftsportale an, über die der Kunde schauen kann, ob ein Service 
uneingeschränkt zur Verfügung steht, wann es Ausfälle oder Störungen gab 
und wie lange diese dauerten. Zudem werden auch geplante 
Wartungsfenster gemeldet.  
Als weiterer wichtiger Servicefaktor ist die Geschwindigkeit des Services zu 
sehen. Die Problematik hierbei ist, dass in der Verbindung zwischen 
Anwender und Service eine Reihe weiterer Kommunikationsdienstleister 
eingebunden ist, die nicht Bestandteil der Vertragsbeziehung und somit 
auch nicht an die Servicegarantien gebunden sind. Aus diesem Grund sollte 
der Serviceanbieter ein kontinuierliches Berichtswesen zur 
Systemgeschwindigkeit für typische Serviceanfragen ab dem Eingangspunkt 
der Anbieterinfrastruktur führen.  
Daneben existieren noch eine Reihe weiterer Servicegütevereinbarungen 
und Regelungen über Kompensationen, wenn der Vertragsgeber seine 
Zusagen nicht einhält. 
<P2>Die Art und Weise der zu erfassenden Kenngrößen hängt 
dabei von den jeweiligen Cloud‐Services selbst ab.  
<P4>Bei Infrastrukturservices, die z.B. für Entwicklungs‐ und 
Testsysteme verwendet werden, reichen oftmals Kenngrößen, 
die die Verfügbarkeit und die gelieferte Performance 
beschreiben. Im Falle von CRM‐ und ERP‐Systemen ist 
weiterhin auch das Festlegen von Antwortzeiten sinnvoll.  
Generell sind im Bereich Cloud‐Computing die Serviceverträge des Anbieters 
als Standardvorgabe zu sehen und nur in Ausnahmefällen bilateral 
abzustimmen. Daher ist eine genaue Durchsicht anzuraten, und es sind 
besonders auch die Anpassungsregelungen zu prüfen. Hierbei ist vor allem 
darauf zu achten, dass sich bei einer Kombination oder einer Kaskadierung 
von Cloud‐Services gegebenenfalls unterschiedlicher Anbieter nicht nur die 
Funktionalitäten zu dem gewünschten Gesamtservice ergänzen, sondern 
auch die jeweiligen Verfügbarkeiten bzw. Servicelevel aufeinander 
abgestimmt sind. 
Controlling‐Tätigkeiten 
Das wiederkehrende Controlling des Cloud‐Services sollte folgende Punkte 
zur Leistungsüberprüfung umfassen: