Seite 197 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

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Beispiel Steuerfall Nr. 2 
Abbildung 18: Steuerfall Nr. 2 
Ad 1: Die Leistungsbeziehung besteht zwischen dem deutschen 
Rechenzentrum des österreichischen Cloud‐Anbieters und dem 
österreichischen Cloud‐Nutzer. 
Ad 2: Die Rechnungslegung erfolgt mangels Vorliegen einer 
umsatzsteuerlichen Betriebsstätte des österreichischen Cloud‐Anbieters an 
den österreichischen Cloud‐Nutzer mit österreichischer Umsatzsteuer. 
Ad 3: Der österreichische Cloud‐Anbieter ist aufgrund des Vorliegens einer 
ertragsteuerlichen Betriebsstätte mit seinen Betriebsstättengewinnen in 
Deutschland beschränkt steuerpflichtig.