Seite 198 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

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Beispiel Steuerfall Nr. 3 
Abbildung 19: Steuerfall Nr. 3 
Ad 1: Die Leistungsbeziehung besteht zwischen dem deutschen 
Rechenzentrum des österreichischen Cloud‐Anbieters und dem 
österreichischem Cloud‐Nutzer. 
Ad 2: Die Rechnungslegung erfolgt aufgrund des Vorliegens einer deutschen 
umsatzsteuerlichen Betriebsstätte des österreichischen Cloud‐Anbieters 
ohne Ausweis einer Umsatzsteuer mit Übergang der Steuerschuld auf den 
österreichischen Cloud‐Nutzer. 
Ad 3: Der österreichische Cloud‐Anbieter ist aufgrund des Vorliegens einer 
ertragsteuerlichen Betriebsstätte mit seinen Betriebsstättengewinnen in 
Deutschland beschränkt steuerpflichtig. 
3.6.4
Steuerliche Abzugsfähigkeit  
Unabhängig davon, in welchem Staat Besteuerungsansprüche gegen den 
Cloud‐Nutzer entstehen, sollte sich dieser umfassend Gedanken darüber