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Aufbewahrungspflichten und ‐fristen von Dokumenten im Krankenhaus“ 
(
Stand Mai 2011) finden sich Aufbewahrungsfristen sowie 
Ausnahmeregelungen und ‐pflichten zwischen einem und 30 Jahren, die 
korrekt abgebildet sein wollen und im Falle eines Rechtsstreits 
ausschlaggebend für den Prozessverlauf sein können. Sie gelten auch für 
den Bestand der Haftpflichtversicherung einer medizinischen Einrichtung. 
Eine Vereinfachung der Aufbewahrung durch Vereinheitlichung der 
Aufbewahrungsfristen hat sich in verschiedenen konkreten Fällen als nicht 
praktikabel erwiesen, da hierdurch das Gebot der Datensparsamkeit des 
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) missachtet wird. 
Haftungsrisiken im Auge behalten 
Die Folge der dargestellten Situation ist, dass der Haftung, insbesondere der 
Klinikleitung, ein besonderes Augenmerk geschenkt werden muss.  
Wie in jedem Unternehmen gilt auch hier die Anforderung an die Organe 
der Gesellschaft, die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften 
Geschäftsleiters“ aufzuwenden. Geschieht das nicht, droht eine 
Pflichtverletzung, die sich insbesondere in einem Organisationsverschulden 
oder einem Überwachungsverschulden äußert. 
Unter der Führung des Europäischen Branchenkompetenzzentrums für die 
Gesundheitswirtschaft (EUBKZGW) und der Medicus Service GmbH mit Sitz 
in Berlin wurde eine technische Lösung entwickelt, die die folgenden 
Kernaspekte adressiert: 
1.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzes und 
der Archivierungsfristen, 
2.
Budgetentlastung durch „Pay per use“‐Verfahren statt hoher Hard‐ und 
Softwareinvestitionen, um dem wachsenden Datenvolumen zu begegnen, 
3.
Verbesserung der Datenzugänglichkeit bei berechtigtem Interesse und damit ein 
Aufbrechen dezentraler Datenhaltungen inklusive der Datenspeicherung in 
medizinischen Geräten. 
Investitionen in Hard‐ und Software nicht erforderlich 
Die entwickelte IT‐Architektur ist insbesondere geeignet, um die 
Forderungen nach Budgetentlastung und Zugänglichkeit der Daten zu 
gewährleisten. 
Innerhalb der medizinischen Einrichtung werden die Daten aus den 
verschiedenen Datenspeichern entnommen und verschlüsselt. Nach dem 
Verschlüsselungsschritt werden sie in verschiedene Datenspeicher