Seite 71 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

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2.8
Steuerlicher Überblick 
2.8.1
Allgemeines 
Neben der Lösung von technischen und rechtlichen Problemstellungen sollte 
sich ein Unternehmer bei der Nutzung von Cloud‐Computing, wie auch in 
allen anderen Bereichen seiner Geschäftstätigkeit, mit steuerrechtlichen 
Themen auseinandersetzen. Denn die Nichtbeachtung der entsprechenden 
nationalen und internationalen Vorschriften in diesem Bereich kann schnell 
zu erheblichen (auch finanziellen) Risiken führen.  
2.8.2
Steuerarten 
Prinzipiell sollten zwei große Steuerbereiche in der Planungsphase der 
Etablierung bzw. Einführung von Cloud‐Computing näher beleuchtet 
werden. Einerseits ist dies der Bereich der Ertragsteuern (Einkommen‐ und 
Körperschaftsteuer) und andererseits der Bereich der Verkehrssteuern (hier 
insbesondere die Umsatzsteuer). 
Je nachdem, wie das Cloud‐Business angelegt ist, können nur nationale 
Abgabenvorschriften oder aber nationale und internationale Steuergesetze 
zur Anwendung gelangen. 
Während die Ertragsteuern als nationales Steuerrecht durchaus 
unterschiedliche Ausprägungen in den einzelnen Ländern besitzen, ist das 
Umsatzsteuerrecht, zumindest im EU‐Bereich, basierend auf EU‐Richtlinien 
weitgehend harmonisiert. Um nationale und internationale Steuergesetze 
besser verstehen zu können, muss sich der Rechtsunterworfene 
vergegenwärtigen, dass alle nationalen Staatengebilde wie z.B. Deutschland, 
Österreich oder die Schweiz bei der Erhebung der entsprechenden Abgaben 
(
Einkommen‐, Körperschaft‐, Umsatzsteuer etc.) in ständiger Konkurrenz 
zueinander stehen. Immer dann also, wenn Cloud‐Computing über 
Staatsgrenzen hinweg betrieben wird, zittern die vom Cloud‐Business 
tangierten nationalen Abgabenbehörden um die vermeintlichen 
Steuereinnahmen. 
Zuteilungsfragen der Steuerbarkeit im Bereich des Umsatzsteuerrechts 
können z.B. im EU‐Raum in der Regel direkt aus den nationalen 
Umsatzsteuergesetzen unter Berücksichtigung der entsprechenden EU‐
Richtlinien und der EuGH‐Rechtsprechung gelöst werden. Im Bereich des 
Ertragsteuerrechts sind hingegen für die Zuteilung des 
Besteuerungsanspruchs vorwiegend die nationalen Ertragsteuergesetze der 
betroffenen Sitz‐ bzw. Wohnsitzstaaten und etwaige zwischen den