Seite 72 - CLOUD Migration - Alles was Sie über die CLOUD wissen müssen

72 
involvierten Staaten bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) 
heranzuziehen. DBAs stellen im Verhältnis zum innerstaatlichen 
Ertragsteuerrecht eine Lex specialis zur Lex generalis dar und sollen Doppel‐ 
bzw. Nichtbesteuerungen verhindern. 
2.8.3
Cloud‐Business – national versus international 
Solange sich der Cloud‐Anbieter und der Cloud‐Nutzer im selben nationalen 
Umfeld gegenüberstehen, kann davon ausgegangen werden, dass die 
Lösung der steuerrechtlichen Problematiken keine große Hürde auf dem 
Weg der Migration von Daten zu einem Cloud‐Anbieter darstellt. In diesem 
Fall ist anzunehmen, dass beide Vertragsparteien die jeweiligen nationalen 
Steuergesetze kennen, die auch auf das Cloud‐Business nach allgemeinen 
nationalen Steuerrechtsgrundsätzen anzuwenden sind.  
Die intensive Beschäftigung mit den steuerlichen Themen wird aber immer 
dann Bedeutung erlangen, wenn sich das Cloud‐Business über Staatsgrenzen 
hinweg erstreckt, wenn also z.B. der Cloud‐Anbieter und der Cloud‐Nutzer in 
unterschiedlichen Staaten ansässig sind. 
Das Cloud‐Business ist auf Grund seiner Konzeptionierung und Handhabung 
als potenziell grenzüberschreitendes Geschäftsmodell angelegt. Denn Daten 
können blitzschnell und barrierefrei unter Beachtung der technischen 
Leistungsfähigkeit der verfügbaren Hardware ohne Probleme über 
Staatsgrenzen hinweg in andere Länder verlagert werden. Diese 
Internationalisierung des Geschäftsmodells bildet auch die Grundlage bei 
der steuerrechtlichen Betrachtung von Cloud‐Computing in diesem Buch.  
Die in jenen Bereichen dieses Buchs, die sich mit Steuerrecht beschäftigen, 
getroffenen Aussagen beziehen sich grundsätzlich auf die sogenannte DACH‐
Region, mit Schwerpunkt Österreich (vgl. hierzu auch den Leitfaden „Cloud‐
Computing – Steuerliche Aspekte in der DACH‐Region“ vom September 
2012).
13
13
Mehr zu den steuerlichen Themen findet sich in der Webedition unter
migration.eu.